Süsses, sonst gibt’s Saures
Die gruseligste Nacht des Jahres: Am 31. Oktober ziehen wieder Geister & Hexen durch unsere Straßen.
Ein toller Brauch zum Kostümieren und Spaßhaben – doch Halloween lockt nicht nur Geister, sondern scheidet sie auch.
Ein toller Brauch zum Kostümieren und Spaßhaben – doch Halloween lockt nicht nur Geister, sondern scheidet sie auch.
Von A – „augenfressender Zombie“ – bis Z – „zornige Zauberin“ – ist auch heuer wieder alles an Kostümen vertreten: Halloween steht vor der Tür! Der Abend vor Allerheiligen benennt die Volksbräuche vom 31. Oktober auf den 1. November. Irische Einwanderer brachten die Tradition in die USA, wo sie sich seither in vielen verschiedenen Ausprägungen verbreitet hat.
Tor zum Jenseits. Halloweenfeste haben Bezug zur Keltenzeit, zu heidnischen Traditionen und heimatlichen Bräuchen, die sich regional deutlich unterscheiden. Ganz allgemein gesehen herrscht fast überall die amerikanisierte Variante von Halloween vor, auch bei uns: Verkleiden, um die Häuser ziehen, kollektives Gruseln… Obgleich eine genaue Herkunft geschichtlich nicht definiert werden kann, wird davon ausgegangen, dass der ursprüngliche Kult darin bestand, den Toten zu gedenken – die Kelten glaubten, dass in der Nacht von 31. Oktober auf 1. November die Grenze zwischen Dies- und Jenseits verschwimmt. Der Brauch des Kostümierens entstand erst im Laufe der Zeit; so sollten böse Geister und Dämonen abgewimmelt werden (ähnlich der uns bekannt Tradition des „Räucherns“); irgendwann wurde daraus dann aber lediglich ein moderner Party-Gag.
Farben der Finsternis. Fakt ist: Besonders in der Stadt treiben zu Halloween Geister, Gnome und Hexen ihr Unwesen – wenn auch nur verkleidet. Das wird in vollen Zügen ausgekostet, weiß die 25-jährige Makeup-Artistin Marlies Ganglmair aus Leonding bei Linz: „Die absoluten Favoriten, die immer wieder gefragt sind, sind der Joker, Harley Quinn und Vampire in allen Variationen.“ Auch häufig anzutreffen: Clowns. Natürlich in „gruseliger“ Form: „Mit Kunstblut und Co. in derart rauen Mengen arbeite ich gern! Die Gelegenheit hat man meist wirklich nur einmal im Jahr.“ Marlies, Mama eines 4-jährigen Buben und hauptberuflich als kreativer Kopf und Organisatorin in einem Linzer Fotoatelier tätig, veranstaltet jedes Jahr an Halloween ein eigenes Event: „Die Leute bekommen nicht nur ein tolles Makeup verpasst, sondern ich lade einen Profi-Fotografen ein zu einem coolen Fotoshooting.“ Die gesellige Allrounderin, die Kombinationen aus „spooky“ und „beauty“ am liebsten mag und sich online zum Thema Bodypositivity einsetzt, ist nicht nur für Halloween-Visagistik im Einsatz, sondern auch für Hochzeitsmakeup oder Theaterschminke (@itsmissmarlie).
Rot wie Blut. Tipp von unserer Expertin: „An Halloween werden gerne Wunden geschminkt. Dazu mit schwarzer Farbe vorarbeiten, zum Rand hin Rot auftragen und Kunstblut drüber. Das verleiht optische Tiefe und das Ergebnis sieht realistischer aus. Man kann auch mit mattem roten Lippenstift arbeiten, wenn’s schneller gehen soll.“ Kostümieren und ein bisschen Party machen hat noch niemandem geschadet. Leider artet Halloween manchmal auch ganz schön aus. Marlies: „Diese No-Gos haben nix mit dem Schminken zu tun, sondern mit Menschlichkeit.“
Do’s & Don’ts. In unserem Städtedreieck geht’s an Halloween aber leider nicht immer um Menschlichkeit, weiß Simone Mayr-Kirchberger von der Landespolizeidirektion OÖ: „Der Brauch soll der Unterhaltung für Jung und Alt dienen, dennoch wird so mancher Streich übertrieben und damit zur Straftat.“ Damit das Miteinander in der Gesellschaft funktionieren kann, so Mayr-Kirchberger, solle man auch akzeptieren, dass es Menschen gibt, die Halloween ablehnen. Eltern und Erziehungsberechtigten wird aus Sicht der Polizei empfohlen, vorab ein aufklärendes Gespräch mit ihren Kindern zu führen. Als Killer-Clown alten Leuten Todesangst einjagen, rohe Eier auf Autos werfen, Hauswände beschmieren, Leuten drohen – irgendwann hört sich der „Spaß“ auf und artet aus: „Aus Sicht der Polizei werden die Tage rund um Halloween erfahrungsgemäß vor allem von älteren Jugendlichen für Sachbeschädigungen genutzt. Doch diese Delikte sind auch an Halloween nicht straffrei! Jugendliche unter 14 Jahren können zwar noch nicht strafrechtlich belangt werden, aber Geschädigte können zivilrechtliche Forderungen und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens einklagen. Zudem erfolgt ein Bericht ans zuständige Jugendamt.“ Kurzum: Die Rechte jedes Einzelnen haben ihre Grenzen dort, wo sie die Rechte anderer Landsleute verletzen.
Kürbis-Kobolde. Genießt man den Halloween-Flair in Maßen, kann das Fest insbesondere für Familien mit Kindern eine nette Herbstzeit-Aktivität sein: sich bei Brettspielen matchen, einander Schauermärchen erzählen oder einen Laternenkürbis schnitzen: Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt – und dem Spaß grundsätzlich auch nicht, sofern man Anstand und Moral bewahrt. Sonst könnte auf eine „lustige“ Halloween-Nacht durchaus ein echt grausames Erwachen folgen.
Fotos: © Quanchi Photography, Oliver Erenyi, Foufarah